UNSER SYNODALRAT

Bischof*Bischöfin und Vorsitzende*r des Synodalrates vertreten gemeinsam die Kirche nach außen. Aufgabe des Synodalrates ist primär, dem Bischof*die Bischöfin als Beratungsgremium zur Seite zu stehen. Bischof*Bischöfin und Synodalrat bilden gemeinsam die Kirchenleitung.
Es gibt viele Entscheidungen, die ausschließlich vom Synodalrat getroffen werden. Zum Beispiel die Gründung oder Schließung von Kirchengemeinden, die Aufsicht und Durchsetzung der Kirchenverfassung, die Bestätigung der Richtigkeit der Durchführung von Wahlen, die Aufsicht über kirchliche Vereine, bereitet Synoden (Kirchenversammlungen) vor, ist für die Finanzgebarung der Kirche verantwortlich und vieles mehr.
Der Synodalrat besteht aus sechs weltlichen und drei geistlichen Mitgliedern. Alle Synodalrätinnen und Synodalräte sind ehrenamtlich in dieser Position tätig. Sie werden von der Synode für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.

Weitere Informationen zum bischöflich-synodalen Prinzip der Altkatholischen Kirche finden Sie im Lexikon.
Lexikon der Altkatholischen Kirche

Vorsitzender des Synodalrates

Herbert Psenner

herbert.psenner(at)altkatholiken.at

Stv. Vorsitzende des Synodalrates

vakant

Schriftführer

Pfarrer Thomas Wetschka

thomas.wetschka(at)altkatholiken.at

Mitglied des Synodalrates

Dr.in Ruth Kreuzeder

Mitglied des Synodalrates

Vikar DSA Klaus Schwarzgruber

klaus.schwarzgruber(at)altkatholiken.at

Mitglied des Synodalrates

Pfarrer Mag. Samuel Ebner

samuel.ebner(at)altkatholiken.at

Mitglied des Synodalrates

vakant

Mitglied des Synodalrates

Fritz-Peter Winkler

fritzpeter.winkler(at)altkatholiken.at

Mitglied des Synodalrates

Susanne Schaupp

susanne.schaupp(at)altkatholiken.at

Synodalanwalt (ohne Stimmrecht)

Vikar Dr. Albert Haunschmidt

albert.haunschmidt(at)altkatholiken.at

Investieren Sie in eine Veränderung zum Guten!

 

Altkatholische Kirche Österreichs

IBAN: AT32 1400 0010 1077 3829

BIC:BAWAATWW

Nach oben scrollen